Home U18 Aktionen

U18 Aktionen

Das Konzept von U18 ist bestechend einfach, gleichzeitig kann U18 in die unterschiedlichsten Zusammenhänge – nicht nur in der Jugendverbandsarbeit – eingebettet werden. Das bedeutet, dass U18 ein Dach ist, das viel Platz für eure Phantasie bietet. In welcher Form ihr euch mit Demokratie, Parteien und Wahlen beschäftigt, um euch auf die U18-Wahl am 18.03.2011 vorzubereiten, bleibt euch überlassen.

Inspiration bietet unsere umfangreiche Methodendatenbank.

Und hier könnt ihr sehen, was andere U18-Projektgruppen planen oder bereits realisiert haben. Ihr könnt auch eure  eigene U18-Aktionen eintragen  – meldet dazu ein Wahllokal an und tragt dann eure Veranstaltungen ein!

Was müssen wir tun, um unsere U18-Aktionen durchzuführen?  Eine von der Spielplatzkommission Pankow erstellte Handreichung informiert über Veranstaltungen im öffentlichen Raum und was dabei zu beachten ist. Die meisten Punkte sind auch auf Regionen in Baden-Württemberg übertragbar, allerdings gibt es seitens der jeweils zuständigen Verwaltung natürlich immer auch spezielle Richtlinien.

Zur Frage, ob und in welcher Form Diskussionsveranstaltungen an Schulen im Vorfeld der Landtagswahl durchgeführt werden können, wird die Diskussion derzeit teils recht hitzig geführt.
Zur Orientierung möchten wir euch hier die offizielle Position des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Verfügung stellen:

Schule und Wahlkampf

Die Schule ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, soll aber den lebendigen Kontakt zu der außerschulischen Wirklichkeit herstellen, wozu auch der Gedankenaustausch mit Abgeordneten gehört. Daneben unterliegt die Schule als Teil der Exekutive der demokratischen Kontrolle des Landtags; auch hieraus können sich Kontakte der Schule zu Abgeordneten ergeben.

Es hat sich daher im Verhältnis der Schule zu Abgeordneten eine Praxis herausgebildet, die teils auf rechtlichen Regelungen, teils auf Absprachen des Kultusministeriums mit dem Landtag beruht: Danach bittet Sie das Kultusministerium, auch vor der Landtagswahl am 27. März 2011, eine achtwöchige Karenzzeit einzuhalten, die am Sonntag, den 30. Januar 2011 beginnt.

Ganzjährig, das heißt auch während und außerhalb der Karenzzeit, zulässig sind:

  • Pluralistisch besetzte Podiumsdiskussionen: Die Schülermitverantwortung (SMV) kann auch während der Karenzzeit öffentliche Diskussionsveranstaltungen mit Abgeordneten durchführen. Sie muss dann aber die Kandidaten von allen im Landtag vertretenen Parteien einladen.
    Die Einladung einzelner Abgeordneter zu Diskussionsveranstaltungen durch die SMV ist in dieser Zeit nicht zulässig.
  • Weitergabe von Post: Die Schulleitung ist verpflichtet, verschlossene persönliche Briefe, die an Lehrkräfte, Eltern-Vertretungen, insbesondere Elternbeiratsvorsitzende oder die SMV gerichtet sind, weiterzuleiten. Dies gilt auch für Briefe von Abgeordneten. Die Pflicht zur Weiterleitung von Post gilt allerdings nicht für Postwurfsendungen, Drucksachen, Flugblätter und Ähnliches.
  • Anfragen von Abgeordneten: Abgeordnete können direkt bei den Schulen Informationen einholen. Bei politisch bedeutsamen Vorgängen kann sich das Kultusministerium die Beantwortung vorbehalten. In diesen Fällen beantwortet die Schule die Fragen des Abgeordneten nicht und dessen Informationsrecht wird gewahrt, indem das Kultusministerium die erbetenen Informationen gibt. Die Schulen sind nicht verpflichtet, auf Grund von solchen Anfragen zusätzliche Statistiken zu erstellen.
  • Überlassung von Schulräumen: Die Schulträger können den Parteien Schulräume für Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit überlassen.

Während der Karenzzeit gelten folgende Einschränkungen:

  • Abgeordnete dürfen als Fachleute auch dann nicht in den Unterricht eingeladen werden, wenn es sich um eine Veranstaltung des kontinuierlichen Unterrichts handelt, für den die Lehrkräfte verantwortlich bleiben.
  • Die Möglichkeit der Abgeordneten des Wahlkreises und Gremien des Landtags im Rahmen ihrer demokratischen Kontrollbefugnis Schulen zu besuchen, um sich vor Ort zu informieren, besteht während der Karenzzeit nicht. Sie können in dieser Zeit mit der Schulleitung, mit Lehrkräften und Eltern oder den Schülervertretern keine Gespräche und keine presseöffentlichen Veranstaltungen durchführen.
  • Einladungen von Fraktionen des Landtags zu Fraktionsveranstaltungen dürfen während der Karenzzeit nicht an Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen verteilt werden.

Quelle: Infodienst Schulleitung, Ausgabe 164, September 2010
Mit freundlicher Genehmigung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Wer weitere praktische Tipps und Hinweise zu organisatorischen Fragen hat, maile sie an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Sie werden dann an dieser Stelle veröffentlicht.

 
U18 auf Facebook